Bayerns Kampf gegen das Gendern:

Ein Schritt zurück in der Gleichstellungsdebatte

© Bettina Messinger
Gendern erlaubt!
17.05.2024
ver.di Frauen: Bei uns darfst du gendern!

Bayerns Kampf gegen das Gendern:
Ein Schritt zurück in der Gleichstellungsdebatte

Die Entscheidung der bayerischen Regierung, das Gendern in Behörden und (Hoch-) Schulen zu verbieten, ist aus Sicht von ver.di Bayern ein bedauerlicher Rückschritt für die Gleichstellung. 

„Eine gendergerechte Sprache ist nicht nur ein Akt der Höflichkeit, sondern ein Ausdruck des Respekts und der Anerkennung für alle Geschlechteridentitäten“, betont Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin bei ver.di Bayern. Das bayerische Verbot des Genderns sendet hier gegenteilige Signale aus und verstärkt Vorurteile.

Trotz der Erkenntnis von Ministerpräsident Markus Söder, dass Sprache ein Instrument des Respekts sein sollte, führt sein Kabinett eine Politik ein, die genau das Gegenteil bewirkt. Mit der Begründung, Klarheit in der Kommunikation zu schaffen, wird ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft verstummt und die Rechte der Landesbeschäftigten auf freie Sprachnutzung stark eingeschränkt. Gerade an Hochschulen ein eklatanter Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft.

Alfried Ströl, Landesrechtschutzleiter bei ver.di Bayern, berichtet von einer zunehmenden Unsicherheit und Angst unter den Beschäftigten sowie einem Anstieg von Rechtschutzanfragen, seit der Verkündung dieses restriktiven Beschlusses. „Diese Entwicklung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Entscheidung der Staatsregierung weit entfernt von den realen Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung ist.“

Als ver.di Bayern werden wir unseren Mitgliedern Rechtschutz gewähren, sollten diese disziplinarisch von ihren Dienstherren belangt werden.

Die Tatsache, dass vorläufige Studien eine geringere Akzeptanz gendergerechter Sprache bei Männern aufzeigen, darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter rückgängig zu machen. Es ist höchste Zeit, dass die bayerische Regierung diese rückwärtsgewandte Politik überdenkt und sich stattdessen für eine Sprache einsetzt, die Vielfalt feiert und jeden Menschen in seiner Identität respektiert und repräsentiert fühlt.

Wer für bessere Verständlichkeit von Texten sorgen will, sollte an der sogenannten Behördensprache arbeiten, die sich verständlicher und zu leichter Sprache entwickeln muss.

„Wir fordern die bayerische Regierung nachdrücklich auf, dieses unsinnige Verbot aufzuheben und von jeglichen Sanktionen abzusehen. Es ist Zeit, den Weg für eine inklusive, respektvolle und fortschrittliche Gesellschaft zu ebnen. Getreu der vielgerühmten Liberalitas Bavariae – also dem Motto: Leben und Leben lassen“, so Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

 
Bierdeckel: Bei uns darfst du gendern

Die Sache mit dem *Sternchen: Warum wir bei ver.di gendern:
Conny Berger, Leiterin Kommunikation in der ver.di-Bundesverwaltung

"Ein so kleines Sternchen schafft Raum und Freiheit für jedes unserer Mitglieder, so zu sein, wie es will. ver.di setzt sich ein für Demokratie und Menschenrechte und dazu gehört auch das Recht, frei über das eigene Geschlecht zu entscheiden und sich nicht in eine Schublade sperren lassen zu müssen, die einengt und nicht passt. Deswegen gendern wir und halten das für selbstverständlich: Normen verändern sich, zum Glück, Sprache ändert sich, zum Glück, sie kann heute mehr Lebensrealität abbilden als in der Vergangenheit. Das wollen wir tun, nicht nur mit dem Gendern, aber auch."

 
Bierdeckel: Bei uns darfst du gendern

www.geschlechtergerechtesprache.de - Mitzeichnen!

Bereits bei seiner Regierungserklärung hat der Ministerpräsident Markus Söder (5.12.2023) angekündigt, das Gendern zu verbieten. Gleich danach hat sich Widerstand angekündigt. In einem offenen Brief haben sich zahlreiche Personen und Instutionen dagegen ausgesprochen. Ver.di Bayern gehört zu den Erstunterzeichner*innen. 

Zitat aus dem Schreiben: "Das geplante Verbot inklusiver Sprache widerspricht eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten. Spätestens seit dem Personenstandsgesetz (PstG) § 22 Abs. 3 aus dem Jahr 2018 ist auch juristisch ausdrücklich entschieden, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Deswegen betonen wir einerseits das Recht gemäß Art. 2 Abs. I GG und anderseits die Pflicht nach Art. 3 Abs. III GG, uns in allen gesellschaftlichen Bereichen geschlechtergerecht auszudrücken. Denn nur so ist Sprache in der Lage, der geschlechtlichen Vielfalt Rechnung zu tragen. Hierfür gibt es verschiedene sprachliche Lösungen, die sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen bereits erfolgreich durchgesetzt haben und von vielen Menschen geschätzt werden."

 

 

 

Verbot des Genders verfassungswidrig?

"So folgt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG nicht nur die staatliche Aufgabe, bestehende gesellschaftliche Nachteile zwischen Männern und Frauen zu beseitigen, sondern aus Art. 3 Abs. 3 GG auch die Pflicht, eine positive Geschlechtsbezeichnung jenseits von "männlich" und "weiblich" für nicht-binäre Menschen zur Verfügung zu stellen. Deshalb müssen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen Formulierungen finden, die auch nicht-binäre Menschen mitumfassen. ..."
(Prof. Dr. Anna Katharina Mangold)

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/geschlechtergerechte-sprache-gendern-verfassung-genderstern-maenner-frauen-nicht-binaere-person-mangold/